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 Satzung

Satzung

des Vereins „Deutsche Gesellschaft der Mitglieder der Französischen Ehrenlegion
und des Französischen Nationalen Verdienstordens“ e.V.


Stand: 16.11.2005 (Auszug, ... die Satzung als Download, Dateiformat: PDF, Größe: 45 KB)




§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen

    „Deutsche Gesellschaft der Mitglieder der Französischen Ehrenlegion
    und des Französischen Nationalen Verdienstordens e.V.“.



§ 2 Zwecke des Vereins

Der Verein ist der Zusammenschluss der Mitglieder der französischen Ehrenlegion und des französischen nationalen Verdienstordens in der Bundesrepublik Deutschland und gleichzeitig Mitglied in der „Société d’Entraide des Membres de la Légion d’Honneur“ sowie der „Association des Membres de l’Ordre National du Mérite“, gemeinnützigen Vereinen nach dem Recht der Republik Frankreich, jeweils mit Sitz in Paris.

In dieser Eigenschaft verfolgt der Verein die Förderung der Völkerfreundschaft und die Vertiefung der deutsch-französischen Beziehungen, insbesondere durch:
  • Veröffentlichungen und Veranstaltungen
  • Durchführung von Seminaren und Tagungen
  • Förderung von Forschungsvorhaben, die den satzungsgemäßen Zwecken dienen
  • Unterstützung bei Ausbildung und Studium im Partnerland Frankreich.


§ 3 Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die Mitglied im Orden der französischen Ehrenlegion (Ordre National de la Légion d’Honneur) oder im Französischen Nationalen Verdienstorden (Ordre National du Mérite) ist.
  2. Assoziiertes Mitglied können der verwitwete Ehegatte und die Waisen eines ordentlichen Mitglieds werden.
  3. Ehrenmitglied kann jede in- oder ausländische natürliche oder juristische Person werden, die sich auf besondere Weise um die Belange des Vereins oder die Förderung seines Ansehens verdient gemacht hat.
  4. Fördermitglied kann jede in- oder ausländische natürliche oder juristische Person werden, die dem Verein in außerordentlicher Weise Unterstützung zuwendet oder zugewandt hat.


§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
  1. die Mitgliederversammlung;
  2. der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Von den stellvertretenden Vorsitzenden soll einer Mitglied der französischen Ehrenlegion, der andere Mitglied des französischen nationalen Verdienstordens sein. Ein stellvertretender Vorsitzender fungiert zugleich als Generalsekretär des Vereins;
  3. der Beirat, der auf Beschluss des Vorstands aus geeignet erscheinenden, hierfür ehrenamtlich tätigen Personen gebildet werden kann. Solange der Verein einen Ehrenpräsidenten hat, ist dieser Vorsitzender des Beirats.